Besucher-Information / Eintrittspreise und Tickets

Inhalt:

 

Bild: Verfassungsmuseum im Augustiner-Chorherrenstift

Eintrittspreise 2024
(alle Preise ohne Schifffahrt)

Gesamtkarte Insel
Neues Schloss (mit Führung) + König Ludwig II.-Museum + Museum und Galerien im Augustiner-Chorherrenstift

11,- Euro regulär · 10,- Euro ermäßigt

Die "Gesamtkarte Insel" ist ab dem Kaufdatum ein halbes Jahr gültig. Lediglich die Führung durch die Prunkräume im Neuen Schloss muss am Kauftag in Anspruch genommen werden.

Einzelkarte Augustiner-Chorherrenstift
6,- Euro regulär · 5,- Euro ermäßigt

Einzelkarte König Ludwig II.-Museum
5,- Euro regulär · 4,- Euro ermäßigt

Führung im Inseldom
5,- Euro regulär · 4,- Euro ermäßigt (nicht in der Gesamtkarte enthalten)

Kombiticket "Königsschlösser": 31,- Euro
Das Ticket ist sechs Monate gültig und berechtigt zum einmaligen Besuch der Schlösser Herrenchiemsee, Linderhof und Neuschwanstein.

Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!

Informationen + häufige Fragen zu den Jahreskarten, Mehrtagestickets und zum Kombiticket "Königsschlösser"


Tickets

Eintrittskarten erhalten Sie ausschließlich an der Kasse im Besucher-Informationszentrum (BIZ) beim Anlegesteg; einen Teil der Karten bieten wir online über unseren Ticketshop an. Auch wenn online keine Tickets mehr verfügbar sind, können Sie also in der Regel an der Kasse noch Eintrittskarten kaufen.

Hinweise für Besucher mit Online-Ticket:
Sie können direkt zum Einlass gehen und müssen sich nicht in die Kassenschlange einreihen. Bitte beachten Sie, dass bei ermäßigten Tickets sowie bei Freikarten vor Ort ein entsprechender Nachweis im Original vorgelegt werden muss. Nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden. Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.

Reservierungen werden nur für Gruppen ab 15 Personen vorgenommen.


 

Bild: "Bureau du Roi" im Arbeitszimmer

Freier und ermäßigter Eintritt

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.

Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.

Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.

Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.


 
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